Impressum

Landsharks
Löhstraße 15
27619 Geestenseth

Telefon: +49 (0)4749 - 8427
E-Mail: info@landsharks.de
Internet: www.landsharks.de

Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Jochen Ehrhardt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Automobil-
sowie Teileverkauf der Firma Landsharks

Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der AGB

Wir arbeiten ausschliesslich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Abweichende Geschäftsverbindungen unserer Lieferanten sind für uns dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote an Privatpersonen sowie Kaufleute – egal ob mündlich oder schriftlich, ob in Werbemedien oder im Internet sowie im Internetportal „Ebay“ sind stets unverbindlich. Der Kaufvertrag kommt erst mit der verbindlichen Bestellung der Ware oder Dienstleistung zu den an diesem Tage gültigen Preisen zustande. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen witerzugeben. Dies betrifft vor allem Preiserhöhungen, die sich aus Erhöhungen unserer Einkaufspreise oder Lohnkosten ergeben.

Unsere Preise enthalten, soweit es sich um Privatpersonen hadelt, die gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Versand und andere Warennebenkosten werden gesondert berechnet.

3. Bestellung und Bezahlung

Werden wir vom Kunden beauftragt, eine Sache oder Dienstleistung zu beschaffen, können wir vom Kunden für die erforderlichen Aufwendungen zur Auftragsausführung eine Anzahlung verlangen. Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen, die uns durch die Bestellung des Kunden entstanden sind, mit der Anzahlung zu verrechnen, mindestens aber mit 30,- € und höchstens mit 50 % vom Bestellwert.

4. Lieferung

Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sie sind unverbindlich – es sei denn, dass ausdrücklich verbindliche Lieferfristen vereinbart worden sind.

Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen Schadens.

Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Wird die Ware auf Verlangen eines Kunden, der Unternehmer ist, versandt, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

5. Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks entgegenzunehmen.

Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 7,7% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 10,5 % bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ausgefallen ist als von uns geltend gemacht.

Für Mahnungen werden Mahnkosten von 5.- € berechnet.

Die Aufrechnnung ist ausgeschlossen; es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt, bis sämtliche künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für Geschäfte mit Kaufleuten gelten die folgenden weiteren Bestimmungen:

Unser Kunde ist zur weiteren Veräusserung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräusserung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt der Kunde uns bereits jetzt mit ab; im Weiterverarbeitungsfall einschliesslich des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn unser Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine uns erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.

Der Kunde kann jedoch insoweit die Freigabe der Forderungen beanspruchen, als sie den Wert der Vorbehaltsware um 20 Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen bleibt uns vorbehalten.

Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware – montiert oder unmontiert – jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware am Ort der Übergabe durch uns zu übernehmen. Wir sind in diesem Fall auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltendem Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

7. Gewährleistung und Sachmängelhaftung

Wir haften für Sachmängel entsprechend den gesetzl. Bestimmungen. Für gebrauchte Warenhaften wir für die Dauer von 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Ablieferung der Ware beim Kunden

Mängel sollten nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden. Beim zweiseitigen Handelsgeschäft müssen offenkundige Mängel unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen, nach Übernahme unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer schriftlich bekannt zugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig eingebracht, so gilt die Ware als genehmigt und es ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, ausgeschlossen.

Ebay Klausel
Einmal geschlossene Verträge sind einzuhalten. Reut den Käufer seine Entscheidung, so geht das zu seinen Lasten.

Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen räumen wir nur bei dem Internet-Auktionsportal „Ebay“ ein.

Übt der Verbraucher das Widerrufsrecht fristgerecht, innerhalb gesetzl. Bestimmungen aus, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.

Wir behalten es uns vor, das Recht auf Rückgabe des Kaufgegenstands zuzusagen oder einzuschränken.

Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a) die von uns gelieferte Ware von Dritten repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde

b) die Ware unsachgemäss montiert wurde,

c) Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemässe Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,

d) natürlicher Verschleiss der Ware vorliegt.

Die Ware ist sauber im Originalzustand und in der Originalverpackung beizubringen.

8. Haftung

Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Massgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt nach folgenden Kriterien:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Für leicht fahrlässig durch eine Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

9. Allgemeine Regelungen

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Langen (bei Bremerhaven).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen

Für Fahrzeugreparaturen gelten ergänzend und zusätzlich zu den vorstehend aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.

Kostenvoranschlag

Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschliesslich der Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 20 vH. von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, diese ist dem Kunden zumutbar.

Darüberhinaus gehende Abweichungen sind mit dem Kunden abzusprechen.

Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.

Fertigstellungstermine

Überschreiten wir verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für auf diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden.

Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein Eratzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.

Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen können, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.

Sorgfaltspflicht des Kunden

Der Kunde hat regelmässig die Flüssigkeitsstände des Fahrzeugs zu kontrollieren sowie auf den vorgeschriebenen Luftdruck der Reifen zu achten. Insbesondere nach Reparaturen am Fahrwerk sind die Radschrauben nach 300 Kilometern nachzuziehen. Bei Motorreparaturen sind Motoröl und Kühlflüssigkeit nach 1000 Kilometern zu überprüfen; des weiteren ist das Fahrzeug nach 1000 km zur Kontrolle vorzuführen. Nach einem Zahnriemenwechsel ist die Spannung des Zahnriemens zwecks Kontrolle der Spannung des Zahnriemens zu beachten; die Kontrolle des Zahnriemens hat spätestens nach 4000 km zu erfolgen; dafür ist der Betrieb erneut aufzusuchen.

Bei Aufsuchen eines anderen Betriebes entfällt jegliche Gewährleistung.

Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Abnahme

Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll in unserem Betrieb erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sachmängelhaftung

Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer von 12 Monaten ab Übergabe des Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter Pkt. 7 + 8. gelten entsprechend. Schlagen 3 Versuche der Mängelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Verkaufpreis verhältnismässig zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die unter Pkt. 6. geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich ausschliesslich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs werden. Ausgebaute oder ausgetausche Teile gehen in unser Eigentum über.

Geestenseth, 21.9.07

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